Die Bundesregierung plant die Wiedereinführung der 1999 abgeschafften Kronzeugenregelung
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) stellte in Berlin entsprechende Eckpunkte vor. Bei mittelschweren und schweren Straftaten sollen sogenannte Kronzeugen wieder mit Straffreiheit rechnen können, auch wenn sie sich selbst vor dem Gesetz schuldig gemacht haben. Von der Opposition kommt Kritik.
Die geplante Regelung betrifft etwa den Bereich der organisierten Kriminalität, krimineller oder terroristischer Vereinigungen sowie Wirtschaftskriminalität oder Rauschgift- und Menschenhandel.
Der Entwurf des neuen Paragrafen 46b des Strafgesetzbuchs soll Mittwoch im Kabinett beraten werden. Er tritt bei normalem Gesetzgebungsverfahren etwa in einem Dreivierteljahr in Kraft, wie Zypries sagte. Sie verneinte, dass der Entwurf eine “flankierende Maßnahme” zu den Vorstellungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur weiteren Erhöhung der inneren Sicherheit sei. Schäuble sagte auf die Frage, was er von dem Zypries-Entwurf zur Kronzeugenregelung hält: “Wir haben das gut abgestimmt.”
Bei den Grünen stießen die Pläne auf Ablehnung. Ihr rechtspolitischer Sprecher Jerzy Montag erklärte, jede Kronzeugenregelung sei “ein Geschäft mit der Wahrheit und geht auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit”. Die Ermittlungsbehörden wollten freie Hand erhalten, mit Straftäterinnen und Straftätern “schmutzige Deals” zu machen.
Eine Kronzeugenregelung gab es bereits von 1989 bis 1999 für kriminelle oder terroristische Vereinigungen. Zypries sagte dazu, die Bundesanwaltschaft habe erklärt, dass dank dieser Regelungen 23 Anklagen hätten erhoben werden können, für die andernfalls die Beweislage nicht ausgereicht hätte. Ein bekannter Fall ist eine Terroristin, die nach dem Mauerfall in der DDR enttarnt wurde und umfangreich aussagte, was zur Aufklärung von RAF-Straftaten führte.
Die Regelung ist nach Zypries’ Angaben mit den Ländern abgestimmt. Der Bundesrat muss jedoch nicht zustimmen.
© rp





















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