UG: Mini-GmbHs ab einem Euro Stammkapital bald Realität
Mit dem in der Vorwoche verabschiedeten “Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen” will die deutsche Bundesregierung das über 100 Jahre alte GmbH-Recht modernisieren. Gleichzeitig soll damit ein Gegenmodell zur mit Argwohn betrachteten britischen Limited etabliert werden. “Die Unternehmensgründung wird zukünftig einfacher und kostengünstiger”, zeigt sich Rechtsanwalt Max-Lion Keller von der IT-Recht Kanzlei überzeugt.
In naher Zukunft soll die GmbH nach dem Willen der Bundesregierung eine moderne und schlanke Lösung für den Mittelstand werden. Laut dem Gesetzesentwurf soll etwa das Mindeststammkapital für GmbH-Gründungen von 25.000 auf 10.000 Euro gesenkt werden. Darüber hinaus sparen Unternehmensgründer durch den “Mustergesellschaftsvertrag”. Auch eine notarielle Beurkundung soll nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht mehr notwendig sein. “Diese Standardisierung lohnt sich aber vor allem für kleinere Unternehmen und Existenzgründer. Größere Unternehmen werden auch in Zukunft nicht um einen individuellen Vertrag herumkommen, in dem etwa die Haftung geregelt wird”, erklärt Keller.
Zusätzlich zur Modernisierung des GmbH-Rechts soll eine neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geschaffen werden, die ohne größeres Mindeststammkapital gegründet werden kann. Hierzu muss lediglich ein Euro eingezahlt werden. Mit diesem Vorstoß will die Bundesregierung blühenden ausländischen Rechtsformen wie den Limiteds zu Leibe rücken. Der Unterschied zur GmbH muss allerdings bei der Namensgebung durch den Zusatz “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” oder “UG (haftungsbeschränkt)” herausgestellt werden. Außerdem wird verlangt, dass die Neuunternehmer jährlich ein Viertel ihres Gewinns zurücklegen. Bei einer Umwandlung in Stammkapital sind ab 10.000 Euro keine weiteren Rückstellungen mehr nötig.
“Damit werden die Limiteds, denen ein gewisses Negativ-Image anhängt, an Attraktivität verlieren”, meint Keller und verweist in diesem Zusammenhang auf Belastungen, die durch die englische Rechtsform entstehen. Die Mini-GmbH ist laut Keller noch billiger. Außerdem sei das deutsche Recht vertrauter. Der Ansprechpartner in Deutschland erleichtere zusätzlich den Kontakt, was vor allem das Vertrauen von Geschäftspartnern und Banken erhöhen könnte. Bisher ist es nicht zuletzt wegen mangelnder Kontaktmöglichkeiten schwer, bei rechtlichen Problemen gegen Limiteds vorzugehen.
“Die meisten Gründer wollen seriöser aufgestellt sein. Ich kann mir vorstellen, dass das Modell der Mini-GmbH ein großer Erfolg wird”, so Keller. Gleichzeitig könnte die neue Mini-GmbH wie die englische Limited zum Exportschlager avancieren. “Ähnlich wie eine Limited nur in England kann eine UG nach deutschem Recht zwar nur in Deutschland gegründet werden. Dennoch müsste diese Rechtsform im Rahmen des EU-Gleichbehandlungsgrundsatzes zumindest in den restlichen EU-Staaten anerkannt werden”, sagt Keller.
© pte





















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